Programm für demokratisches Handeln und gegen Extremismus

Transferfonds zur nachhaltigen Ergebnissicherung im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“

Im Rahmen des Transferfonds können Vereine und Verbände gefördert werden, die im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ in der zweiten und dritten Programmphase (2013 bis 2016 und 2017 bis 2019) im Programmbereich 1 gefördert wurden, aktuell jedoch nicht mehr für eine Förderung berücksichtigt werden. Die Förderung bezweckt die Sicherstellung der durch die Projektarbeit geschaffenen Angebote und Strukturen in den Vereinen und Verbänden.

Folgende Ziele bestimmen für den Transferfonds die Leitlinien:

  1. Die im Rahmen von Z:T erzielten Ergebnisse zur Unterstützung einer demokratischen Verbandsarbeit und der Bearbeitung von diskriminierenden und demokratiefeindlichen Verhaltensweisen auf allen Ebenen des Verbands sind nachhaltig verankert.


  2. Die im Rahmen des Z:T Projekts aufgebauten Beratungs- und Bildungsangebote zur Demokratiestärkung können langfristig erhalten werden.


Im Rahmen einer Förderung durch den Transferfonds sollten folgende Fragestellungen bearbeitet werden:

  • Wie können die im Rahmen der Z:T-Förderung erreichten Ergebnisse in den Themenfelder Demokratiestärkung, Teilhabe und Extremismusprävention im Verein/Verband nachhaltig verankert werden?
  • Wie können das Beratungs- und Bildungsangebot, das Engagement und die Fallbearbeitung durch die Demokratieberater/-innen gesichert werden?


Den vollständigen Ausschreibungstext und das Antragsformular finden Sie hier zum Download:



Weitere Dokumente, die Sie zur Projektdurchführung benötigen sowie relevante Unterlagen für Zuwendungsempfänger finden Sie im Bereich "Formulare und Vordrucke".



Förderfähig sind Maßnahmen …


  • zur Sicherung/Verankerung der durch die Programmteilnahme erzielten Ergebnisse in den Regelstrukturen/im Regelangebot des Verbandes


  • des Motivationserhalts und der Fortbildung der ausgebildeten Demokratieberater/-innen und/oder zur weiteren aktiven Teilnahme der Projektakteure an qualitätssichernden Maßnahmen des Bundesprogramms, beispielsweise Vernetzungstreffen und Fachtagungen


  • im Bereich Coaching/Supervision zur Begleitung der ausgebildeten Berater/-innen


  • zur Sicherstellung des Beratungsangebots der Demokratieberater/-innen und der im Rahmen von Z:T aufgebauten Bildungsangebote


  • zur Identifizierung und Gewinnung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten für die Weiterführung der Projektarbeit


Nicht förderfähig sind:
  • Reine Anschaffungskosten
  • Personalkosten
  • Neue Aktivitäten, die über die Ergebnissicherung hinaus gehen
  • Ausbildung von neuen Demokratieberater/-innen


Antragssteller können sein:
Vereine und Verbände, die im Rahmen des Bundesprogramms in der zweiten (2013 bis 2016) bzw. dritten Programmphase (2017 bis 2019) im Programmbereich 1 gefördert wurden, aktuell jedoch nicht mehr für eine Förderung berücksichtig werden.