Programm für demokratisches Handeln und gegen Extremismus

Neue Ausschreibung im Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe"

Am 17. Mai 2021 hat eine neue Ausschreibungsrunde für den Programmbereich 1 „Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken“ begonnen. Anträge können bis zum 28. Juni 2021 nur für den Programmbereich 1 bei der Regiestelle des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ gestellt werden.

In Vereinen und Verbänden spiegeln sich gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wider. Wie auch andere Bereiche der Gesellschaft stehen sie vor der Aufgabe, Demokratie zu stärken und diskriminierende und demokratiefeindliche Verhaltensweisen zu bearbeiten. Dies gilt insbesondere für ihr Wirken in ländlichen, strukturschwachen Räumen, in denen der Zugang zu Beratungs- und Austauschmöglichkeiten nicht selbstverständlich ist und antidemokratische Einstellungen nicht ohne weiteres durch eine vernetzte und sichtbare Zivilgesellschaft thematisiert und bearbeitet werden können.

Mit der neuen Ausschreibung des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (Z:T) sollen ebenjene Vereine und Verbände darin gestärkt werden, engagierte Ehren- und Hauptamtlichen für das für das Erkennen antidemokratischer Haltungen fit zu machen, die eigenen Strukturen teilhabeorientiert zu gestalten und Demokratieberatung im Konfliktfall vor Ort anbieten zu können.



Auf einen Blick:


Neue Ausschreibung „Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken“
Wer: Landesweit tätige Vereine und Verbände in Deutschland (mit Ausnahme von Vereinen und Verbänden, die in Berlin, Bremen oder Hamburg tätig sind)
Wann: Vom 17. Mai bis zum 28. Juni 2021 können (nur) für den Programmbereich 1 Anträge eingereicht werden.
Frühestmöglicher Projektstart ist der 1. September 2021.

Informationsveranstaltung zur Antragsstellung:
Eine allgemeine Informationsveranstaltung zur Antragsstellung findet am 01.06.2021 um 14:00 über die Plattform Zoom statt.
Bitte melden Sie sich bei Interesse unter regiestelle@bpb.de an.

Nähere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unter http://www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/foerderung/



„Zusammenhalt durch Teilhabe“ ist ein Programm des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und hat ein jährliches Programmvolumen von
12 Millionen Euro. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch die Bundeszentrale für politische Bildung.