Förderausschreibung Programmsäule 3: Miteinander Reden - Gemeinsam gestalten

Hintergrund und Zielsetzung

Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) schreibt im Rahmen des Bundesprogramms "Zusammenhalt durch Teilhabe" (Z:T) Fördermittel für Projekte aus, die gezielt den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, politische Bildung in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen stärken und die demokratische Resilienz in der Gesellschaft voranbringen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Förderung von Projekten, die vor Ort innovative und nachhaltige Dialog-, Begegnungs- und Praxisformate entwickeln und umsetzen. Modellhaft sollen der demokratische Austausch, ein soziales Miteinander sowie die Begegnung zwischen unterschiedlichen Gruppen und Milieus (z.B. aufgrund von Herkunft, Generationen, Lebensentwürfen und Weltanschauungen) im gesamten Bundesgebiet unterstützt werden.

Neue Antragsrunde

Die Projekte sollen sich konkret an folgenden Zielen orientieren:

  • Abbau von Vorurteilen und Aufbau von Vertrauen durch persönliche Begegnung und gemeinsames alltagsrelevantes Handeln
  • Stärkung demokratischer Werte durch das unmittelbare Erleben und Erlernen von demokratischen Aushandlungsprozessen anhand von praxisbezogenen Problemstellungen
  • Stärkung der Debattenkultur durch die Schaffung von Räumen für konstruktiven Austausch und die Gegenüberstellung vielfältiger Perspektiven

Gerade in einer Zeit oftmals polarisierter Debatten kommt der Stärkung demokratischer Dialog- und Begegnungsräume eine besondere Bedeutung zu. Dafür ist es nötig, die Breite der Gesellschaft anzusprechen, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und Räume für konstruktiven Austausch zu schaffen. Auf diesem Weg wird die Demokratie im Alltag erfahrbar und von innen heraus gestärkt.

Durch persönliche Begegnung, direkte Interaktion und gemeinsames Handeln können Vorurteile ab- und Vertrauen aufgebaut werden. Ein wichtiger Ansatz dabei sind alltagsnahe Projekte, also gemeinsame Aktivitäten, die an die Lebensrealitäten der Menschen vor Ort anknüpfen und kommunalrelevante Themen aufgreifen. Dazu zählen beispielsweise gemeinschaftliche Projekte, Workshops und Diskussionsformate. Diese Aktivitäten sollen durch geeignete Formate der politischen Bildung fachlich begleitet werden, um die gemachten Erfahrungen zu reflektieren, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen und demokratische Aushandlungsprozesse zu fördern. Solche Projekte bieten niedrigschwellige Möglichkeiten zur Begegnung und fördern das gegenseitige Vertrauen. Auf diese Weise wird nicht nur das Miteinander im Alltag gestärkt, sondern auch der demokratische Zusammenhalt nachhaltig gefördert.
Um die größtmögliche Wirkung vor Ort zu erreichen, sollen mit dieser Ausschreibung insbesondere Bildungsträger und Dachverbände angesprochen werden, die über Erfahrung in der Durchführung von Projekten der politischen Bildung und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts verfügen und entweder aufgrund der eigenen Netzwerke und Organisationsstrukturen in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen agieren oder kleinere Vereine und lokale Initiativen professionell unterstützen können.

Förderschwerpunkte und Projektausrichtung

Alle Förderprojekte sollen vor Ort in den jeweiligen Sozialräumen umgesetzt werden und dort konkrete Begegnungs-, Dialog- und Beteiligungsprozesse initiieren. Die Durchführung kann dabei durch eigene Netzwerke, innerhalb bestehender Organisationsstrukturen oder in Kooperation mit lokalen Akteuren erfolgen. In der Umsetzung können die Begleitung, Beratung und Qualifizierung der Projektakteurinnen und -akteure, aber auch die Weiterleitung von Fördermitteln an Initiativen vor Ort probate Mittel sein.

Gefördert werden Projekte, die einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte adressieren:

  • Entwicklung und Erprobung neuer Dialogformate: Schaffung von moderierten Austauschräumen, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen miteinander ins Gespräch kommen und verschiedene Perspektiven sichtbar und bearbeitbar werden (z.B. Stadt-Land-Dialoge, generationsübergreifende Foren)
  • Begegnung und Perspektivwechsel durch gemeinsame Praxis: Entwicklung und Durchführung alltagsnaher, sozialraumorientierter Aktivitäten– digital oder vor Ort –, die soziale Interaktion und Dialog gezielt über gemeinsame Praxiserfahrungen initiieren (z. B. Neugestaltung von öffentlichen Räumen, Mitmachaktionen). Die praktischen Aktivitäten sollen durch geeignete Reflexionsformate begleitet werden, um Erfahrungen aus der gemeinsamen Praxis in demokratische Lernprozesse zu überführen.
  • Stärkung der Debattenkultur: Maßnahmen zur Förderung des respektvollen und faktenbasierten Streitgesprächs sowie zur Vermittlung von Medien- und Diskurskompetenz. Ziel ist es, Teilnehmende darin zu stärken, unterschiedliche Positionen auszuhalten, argumentativ zu vertreten und Konflikte als Bestandteil demokratischer Aushandlungsprozesse konstruktiv zu bearbeiten. Dies umfasst auch die Vermittlung von Medien- und Diskurskompetenz.
  • Lokale Netzwerkbildung und Unterstützung von Mikroprojekten: Aufbau und Weiterentwicklung von lokalen oder regionalen Kooperationsstrukturen zur Bündelung zivilgesellschaftlicher Expertise, Weiterleitung von Fördermitteln an kleine Initiativen vor Ort, die sich mit ihren Angeboten für demokratische Werte und Aushandlungsprozesse einsetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass die geförderten Mikroprojekte nicht ausschließlich finanziell unterstützt, sondern fachlich begleitet, qualifiziert und in ihrer Umsetzung sowie in der Reflexion der Projektprozesse unterstützt werden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Insbesondere folgende Maßnahmen sind im Rahmen der genannten Schwerpunkte möglich:

  • Durchführung von Begegnungs- und Dialogveranstaltungen
  • Organisation von Prozessen des gemeinsamen Handelns
  • Durchführung von Tagungen, Bildungsveranstaltungen, Qualifizierungsreihen und Fortbildungen
  • Organisation von Beteiligungsverfahren und Beteiligungsprozessen
  • Erstellung von Handreichungen, Broschüren, Handlungsempfehlungen etc.
  • Einrichtung von Netzwerk- und Unterstützungsstellen für kleine Initiativen vor Ort inklusive deren fachlicher Begleitung
  • Entwicklung und Erprobung von digitalen Tools zur Förderung von Dialog- und Beteiligungsprozessen

Welche Maßnahmen werden nicht gefördert?

Insbesondere folgende Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken dienen
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen
  • Maßnahmen, die im Rahmen anderer Programme und institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden oder wurden
  • Maßnahmen, die in ihren Zielen überwiegend Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe sind (z.B. Jugendsozialarbeit, Jugendfreizeitmaßnahmen)

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind rechtsfähige, gemeinnützige lokale oder regionale Vereine, Initiativen und Kommunen. Antragsberechtigt sind zudem rechtsfähige, gemeinnützige überregional agierende Organisationen, also beispielsweise bundesweit tätige Bildungsträger, landesweite Dachorganisationen oder Landes- und Regionalverbände.

Die Träger sowie mögliche Letztempfänger und Kooperationspartner im Projekt müssen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten.

Bewertungskriterien

Die Anträge werden anhand folgender Kriterien bewertet:

  • Zielorientierung und Qualität: Die Bewertung erfolgt anhand der Orientierung an den unter Punkt 2 genannten Förderschwerpunkten und der inhaltlichen Qualität (logische Konsistenz, Realisierbarkeit, erwartbare Wirkung) des Projektes.
  • Bedarfsgerechte Umsetzung: Die Bewertung erfolgt anhand der Orientierung des Projektes an den konkreten Bedarfen der Zielgruppen vor Ort in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen.
  • Lokale Wirkung: Die Bewertung erfolgt anhand der zu erwartenden Wirkung des Projekts in lokalen Sozialräumen.
  • Direkter Zugang: Die Bewertung erfolgt anhand der Nutzung qualitativ hochwertiger und vielfältiger Zugänge zu den Vor-Ort-Strukturen in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen.
  • Thematische Expertise: Die Bewertung erfolgt anhand der Erfahrung und Eignung des Trägers in der Durchführung von Projekten der politischen Bildung und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
  • Politische Bildungsarbeit: Die Bewertung erfolgt anhand des Bezugs der Projektziele und -maßnahmen zu den Zielstellungen, Inhalten und Methoden politischer Bildung.

Rahmenbedingungen

  • Förderzeitraum: Frühestmöglicher Förderbeginn ist der 01.04.2027. Die Projekte müssen spätestens am 31.12.2028 abgeschlossen sein.
  • Mindestfördersumme: Die insgesamt beantragte Zuwendung muss mindestens 400.000 Euro betragen.
  • Weiterleitung der Mittel: Die Weiterleitung eines Teils der Mittel an Letztempfänger ist nach vorheriger Zustimmung der Bewilligungsbehörde grundsätzlich möglich, sofern es der Zielerreichung des Projektes dient und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die möglichen Letztempfänger sollten bei Antragstellung bereits bekannt sein und im Antrag benannt werden.
  • Finanzierungsart: Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Projektförderung im Rahmen einer Teilfinanzierung. Die Bereitstellung eines möglichst hohen Eigenmittel- oder Drittmittelanteils ist grundsätzlich erforderlich und sollte im Regelfall 10% der förderfähigen Gesamtausgaben nicht unterschreiten. Ausnahmen sind bei stichhaltigen Begründungen möglich und werden im Einzelfall geprüft. Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, sofern die Gesamtfinanzierung während der gesamten Laufzeit des Vorhabens gesichert ist.

Verfahren und Fristen

Interessierte Träger sind aufgefordert, einen vollständigen und rechtskräftig unterschriebenen Antrag einzureichen. Hierfür ist zwingend das Formular zu nutzen, das unter www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de (externer Link) zur Verfügung gestellt wird. Folgende Dokumente sind beizufügen:

  • Rechtsverbindlich unterschriebener Ausgaben- und Finanzierungsplan (Vorlage unter www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de) inklusive Erläuterungen zu den Einzelpositionen und Stellenbeschreibungen
  • Aktueller Nachweis über die Rechtsform und Vertretungsverhältnisse des Antragstellers (nachgewiesen z.B. über Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister)
  • Aktueller Jahresabschluss/Bilanz/Geschäftsbericht
  • Falls vorhanden: Satzung des Vereins (sollte nicht der/die Vertretungsbefugte den Antrag stellen, ist eine Vollmacht vorzulegen)

Die Einreichungsfrist für die Anträge ist der 02.10.2026. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Nach Eingang des Antrags werden die Unterlagen inhaltlich und zuwendungsrechtlich geprüft.

Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie zur Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen oder strukturschwachen Regionen“ (Inkrafttreten am 01. Januar 2025). Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Hier finden Sie alle nötigen Dokumente für die Antragsstellung
Hier finden Sie das Merkblatt zur Antragstellung mit weiteren Informationen (264,7 KB; nicht barrierefrei)

Beratungsmöglichkeiten

Wir beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Am 20.08.2026 von 10-11 Uhr wird eine digitale Kick-Off-Veranstaltung stattfinden, in der die wichtigsten Informationen zu dieser Ausschreibung vorgestellt werden. Gegen Ende der Ausschreibungsfrist wird ein weiterer Termin angeboten, in dem konkrete Fragen zur Antragsstellung besprochen werden. Der Termin wird rechtzeitig auf unserer Webseite bekannt gegeben.

Bitte melden Sie sich für den Kick-Off per-Mail unter regiestelle@bpb.de an.